Geschichten um die Kunstfreiheit. Part II

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bsucher
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Geschichten um die Kunstfreiheit. Part II

Beitragvon bsucher » 25.05.2003, 14:41

Wie ein Stein, ins Wasse eines Weiher geworfen. immer größere Wasserkreise zieht, so zieht auch mein Stein seine Kreise.

Was ist ein Ombudsmann?
Er informiert über Wichtiges, Neues, Interessantes.
Er vermittelt zwischen Konsumenten und Unternehmen, zwischen Bürgern und Behörden.
Er leitet Hilfesuchende an kompetente Stellen weiter.
Er berichtet über Kurioses, Unglaubliches und Haarsträubendes, zeigt Probleme und Ungerechtigkeiten auf.
Er spürt Lücken im Gesetz und im sozialen Netz auf und hilft diese zu stopfen.
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fürwahr ein hehrer Auftrag und ehrenvolle Augabenstellung.
Wie aber unterstützt ein Ombudsmann, der im Büro und Dienst eines Oberbürgermeister Düsseldorf sitzt, Dann Bürger zu Ihrem Recht kommen?
Der Bürger, in spezialität (auch ich)über Kurioses, Unglaubliches und Haarsträubende Ungerechtigkeiten aus der Stadtverwaltung aufzeigt?
Das Ordnungsamt, das Kulturamt, und Sozialamt der Stadt Düsseldorf überhaupt nicht daran interessiert sind, mich aus der Kuriosität eines jahrelangen Berufsverbot zu Rehabilitieren.
In deren Kompetenz, dass mir aufgezwungene Ungerecht, nur als dicker Aktenberg existiert, Wofür sich Heute niemand mehr interessieren möchte, was für Ur- und Verusacher das Papiergebirge in den Akten geschaffen hat.
in einer Konzertierten Aktion, die Ordnungsbehörde, Straßenkunst als Gewerbe Deklariert, damit Behörde über jedes Verhältnismäßige hinaus, keine Straßennutzungsgenehmigung für Straßenkunst erteilen wollen muß.
Selbstgefälliger Disziplinarmaßnahmen, Straßenkunst aus den Fußgängerzonen davon zu jagen. Als Gipfel aller frechheit, auch noch mein Obsiegen beim Verfassungsgericht abwertet.
Um zu behaupten: In der Entscheidung ("-1-BvR-183-81-") hätte die Prüfungskomision beim Verrfassungsgericht, zugestimmt; das Straßenkunst zu jeder Zeit, in jeder Art und Weise aus den Fußgängerzonen verjagt werden darf.
Siehe Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf.
Da Straßenkünstler oder sonst Kunstmacher allgemein, selten von der Kunst leben können. zahlt die Stadt Düsseldorf (zum Ausgleich des Straßenkunstverbots) lieber Sozialhilfe. Aus dieser Erbärmlichkeit, muss Sozialamt formal richtig, dann aber keine Werkstatt oder Materialien zum Bildermalen mehr bezahlen.
Also nimmt mich das Kulturamt der Stadt Düsseldorf zuständigkeithalber, in eine Warteliste auf, in der Unschuldig in Not geradene Kunstschaffende auf. Weil unschultig verarmte Kunstschaffende, auf dem freien Immobilienmarkt, keine Werkräume mehr bezahlen können.
Damit daß Selbstverständnis einer Hilfe zur Selbsthilfe nicht selbsverständlich wird, setzt man die Hilfsbereitschaft, an eine Stelle, die ganz weit weg einer Erfüllungspflicht liegt. Das heißt; arme Künstler werden bei der Düsseldorfer Kulturbehörde auf eine angeblich demokratisch geführten Warteliste geführt, wo bereits 300 Hilfesuchende Künstler auf Stadtbezahlte Künstlerhilfe Warten.
Bei der demokratische Verarsche, ist es dann auch geblieben, wann immer ich in den §0 Jahre nachgefragt habe, warten immer noch "-300-" Arme Kunstschaffende auf der Warteliste des Kulturamts der Stadt-Düsseldorf.
Siehe: Aktenmaterial, zur permanenten Abweisungsargumentation meiner Anfragen.
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Wie das Sozialamt für Sonderfälle verarmter Künstler, nicht zuständig werden, müssen will, darauf will ich gar nicht erst weiter eingehen. Die formalen Ausreden sind, bereits die Lücken im sozialen Netz Kunstschaffender, die niemand stopfen kann und will.
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Welchen Ärger hilft ein Ombudsmann, im Dienst und Lohn einer Stadtverwaltung/Düsseldorf, die Behörden mich permanent meiner Rechte verarschen.
Ich erwähne es nochmal; auch zu dem Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-)
Denn Hohn, können sie sich Ombudsmann sparen: wenn besagter Prüfbescheid Pro Straßenkunst ausgefallen war, Warum dann kein Politiker im Landtag NRW. kein Verkehrsminister für NRW. und keine Gewerkschaft Kunst den Bescheid in diesem Sinne lesen konnte?
Genau hier setzt meine Dauerbeschwerde an, denn ich kämpfe gegen eine konzertierte Aktion aller Kommunen in der BRD. Die Straßenkunst abweisen.
Ich setze mich gerne mit ihnen zusammen, um den juristischen Backrund zu diskutieren.
Aber verschonen sie mich mit dem Scheiß, mir vorzuschreiben. wie ich mich, bei ihnen zu beschweren habe? Um Ombudsleuten nicht auch noch Arbeit zum Denken zu machen.
Die Beste aller Entschuldigungen. Nichts zu tun müssen zu können, kann ich mir so schon vordenken:
Ein Ombudsmann greift "NICHT" in Streitigkeiten und laufende Verfahren ein und ist deshalb auch keine anwaltliche Vertretung, wenn er Hilfesuchende an kompetente Stellen der Stadtverwaltung Düsseldorf weiterleitet. Um den Bock wieder zum Gärtner zu machen, wenn ich Kurioses, Unglaubliches und Haarsträubende Probleme und Ungerechtigkeiten Aus deren Kompetenz und Zuständigkeit aufzeige?
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Ich Fasse noch mal zusammen:
Um das Berufsverbot der Straßenkunst, in den Fußgängerzonen Düsseldorf, bzw. in den Kommunen der BRD zu begründen
Behauptet die Deutsche Rechtsprechung, ein Straßenkünstler keine Kunst ausübt sondern ein Gewerbe - Bestenfalls ein Kunstgewerbe- und das würde bei einer Fußgängerzonennutzung nicht mehr durch den Kunstschutz abgedeckt. Und dürfe daher zu jeder Zeit, in jeder Art und Weise aus der Fußgängerzonen verjagt werden.
Das freut die Stadtverwaltung Düsseldorf unheimlich.
So ein Urteil, aus der obersten Instanz (Bundesverwaltungsgericht), macht das ungesetzliche Kunst- und Künstlervertreiben aus den Fußgängerzonen, unangreifbar Gesellschaftspolitisch.

Da die Gerichtsentscheidung der Bundesverwaltungsrichter, nicht nur der Düsseldorfer Verwaltung von interesse ist, sondern auch als Straßenkunstwegjag/Alibi die Kommunen Bundesweit interessiert. hat auch niemand interesse daran, wie die hilfsbereite Hirnriss der Bundesverwaltungsrichter,
von der Rechtswissenschaft beurteilt wird. Siehe Prof. Hufen, Prof. Gersdorf und Prof. Heintzen.
Also mach ich, in Berufung auf wissenschaftlichen Querdenker, eine Verfassungsbeschwerde, gegen Den Bundesweiten Verwaltungsvorbehalt allgemein und gegen die Straßenkunst insbesondere.
Wie bereits oben angedeutet, wird mir Art.5 Abs.3 GG. auch als Straßenkünstler anerkannt.
Das Problem war damals –1981-, wer Interpretiert jetzt das Hochdeutsch in dem Prüfbescheid;("-1-BvR-183-81-")?
Wenn das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf, der ehemalige Verkehrsminister NRW Clement, der Petitionsausschuss und zuletzt die Kollegen und Kolleginnen in der Gewerkschaft Kunst, den Bescheid im Sinne der Verwaltungsjuristen sehen wollen verstehen wollen. Als der Bescheid eigendlich gemeint.
Der Düsseldorfer Behörde und den politischen Fraktionen im Rathaus bleib mein Frust Gleichgültig.
Die erklären meine Lesart der Entscheidung ("-1-BvR-183-81-") einfach für bescheuert.
Weil mit dem Hochdeutsch der Prüfungsrichter in Karlsruhe auch nichts weiter gesagt werde: Dass die Kunstfreiheit nicht gewährt werden Muss. Und eine Straßennutzung von den Behörden generell erlaubnispflichtig gemacht werden darf.
Meine Wut und Ohnmacht ist unbeschreiblich, wie aber gegen eine geballte Verwaltungspolitik protestieren, wenn jeder auf jeden zeigt und letztlich es Keiner gewesen sein will, der Zustimmt das Straßenkunst verjagt werden soll.
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Straßenkunst ist doch Klasse, wir verstehen nicht wer sie da Vertreiben Will!?
So hat es dann bis 1997 gedauert das Bundesverwaltungsgericht die bescheuerte Weichenstellung: Der Straßenkunst nicht erlaubt sein kann. sich zu jeder Zeit, an jeden Ort in Jeder Art und Weise zu betätigen, auf Basis des Wahrheitsgehalt in dem Bescheid ("-1-BvR-183-81-")korrigieren muß.
Und jetzt darf Straßenkünstler, nachdem er sich zwanzig Jahre darum bemüht hat, also doch; Kunst auf der Straße vermitteln, Weil Kunst kein Gewerbe ist:
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Und die Presse fragt in einem Randnotiz: „ und Warum musste Düsseldorfer Straßenkünstler, jetzt 20 Jahre lang, exemplarische Ordnungsstrafen Zahlen?“
Und wenn schon,
Ob ihnen durch das indirekte Berufsverbot, ein Schaden entstanden ist, muß jetzt keinem Arsch mehr Interessieren. Meint wieder mal eine Verwaltungsfreundliche Richterin beim Verwaltungsgericht Düsseldorf,
Sie dürfen jetzt, ungestört behördlicher Vorbehalte Straßenkunst vermitteln,
damit ist die sache gegessen. Erst wenn die Erlaubnis auch in Zukunft verweigert wird, können wir uns ja mal über Schaden unterhalten.
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Was ich also sagen will. Ich Stagniere in Wut und Betroffenheit, Wie ich von den Behörden meiner Eigenverantwortung und selbstbestimmung als Künstler.
Weiter gegängelt und gemaßregelt werde.
Nicht zuletzt von einem Karl-Josef Eisel seines Zeichens Ombudsmann im Beschwerdemanagement im Büro ds Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Düsseldorf, wenn „ER“ schreibt: bezüglich Ihrer sehr umfangreichen @mail, die verschiedene Bereiche tangiert, bitte ich Sie, Ihr aktuelles Anliegen zu konkretisieren, da eine weitergehende Bearbeitung ansonsten nicht sichergestellt werden kann. Ferner bitte ich Sie, sich auf das Wesentliche zu beschränken und davon abzusehen, inhaltsgleiche @mail an eine Vielzahl von Mitarbeitern zu versenden, da hierdurch unnötigerweise Arbeitskapazitäten gebunden werden.
Ich danke für Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag.....

In wessen Auftrag ein Herr K.J. Eisel seinen Schwachsinn losgelassen hat, wird nicht mehr näher erwähnt.
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Wie Konkret ist meine Sache konkretisiert, wenn es immer noch um die Prämisse geht, ich um Hilfe zur Selbsthilfe bitte, im konkreten Fall um einen Stadtverbilligten Werkraum zum Bildermalen,
Und so eine blöde Kuh, „Kulturamt“ mir am Telefon erklärt, sie Können mir kein schlechtes Gewissen machen, mit dem Verbot der Selbthilfedurch Straßenkunst, war nicht mein Ding, hab ich nichts mit zu tun, Beweisen sie erst mal, das sie als Künstler etwas geleistet haben. Um Anspruch auf stadtbezahlte Kunstlerhilfe gewähren zu Können.
Also an alle Blööödtuer in der Stadtverwaltung Düsseldorf die Frage: Wie soll das wohl geschehen, wenn ich dauernd mit Berufsverbot, auf die Leistung Kunst, behindert werde.
gebt mir die Gelegenheit, dann Zeig ich es euch, oder ich geh nicht für die Kunst auf die Straße zurück, sondern gegen die Stadt Düsseldorf ins Feld.
Von wegen Künstlerfreundliche Stadt Düsseldorf.
Da kann ich als Künstler nur ärgerlich Lachen.

Geschrieben von
G. Rupp
Düsseldorf
wenn ich lügen muß, sag ich die wahrheit. sag ich die Wahrheit muss ich lügen.

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