erst labore, dann menschenrechte ... du beschäftigst dich mit den wirklich wichtigen fragen ...
meines wissens gibt es gar keine instanz, die menschenrechte einklagen könnte. da sich das meist gegen staaten richtet und deren interne rechtssprechung, müsste man ganze staaten verklagen ... so bleibts meist bei palaver zu den staatsempfängen, wenn dann die merkel den putin erklärt, sie fände es heikel, wenn kritische journalisten (vom kgb?) ermordet werden, woraufhin der putin erklärt, dass er die energie-pipelines auch zudrehen kann ...
menschenpflichten werden schon eher umgesetzt, aber auch hier gibt es keine "globale" regelung.
ich persönlich bin ja für die weltregierung und weltgesetze, dann wären alle menschen vor einem globalrecht "gleichgestellt" (zumindest auf dem gesetzes-papier).
ich denke, wenn du UN und Charta der Menschenrechte bei google eingibst, wirst du einiges finden.
und es wäre wohl nicht schlecht, die "Grundrechte" in unserem deutschen grundgesetz mal zu vergleichen mit den menschenrechten.
http://www.bundestag.de/dokumente/recht ... gg_01.htmlim übrigen ist der erste satz schon beinahe ein fehlgriff:
"1) die würde des menschen ist unantastbar."
wenn sie sowieso unantastbar ist, dann kann ihr eh keiner was böses. tja-ja, es waren schon erlesene sprachkünstler, die unser grundgesetz mit heißer nadel zusammengestrickt haben ;).